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Beobachtungsfahrten - Fahrprobe - Auffrischung

        Begutachtungsfahrt - Fahrschulwechsel   

 

 

 

 

Sie haben von Ihrer Straßenverkehrsbehörde die Aufforderung zur Durchführung einer Fahrprobe ( gem. §§ 11 u. 46 Abs. 4 ff FeV ) erhalten ?

 

Gern begleiten wir Sie hierbei.

 

Durch unsere langjährige Erfahrung und der Zusammenarbeit mit den verschiedensten Gutachter und Obergutachterstellen wissen wir worauf es ankommt.

 

Sie erhalten von uns auf Wunsch auch eine klar strukturierte und übersichtliche Bescheinigung über die Ergebnisse der bei uns durchgeführten Beobachtungsfahrt.

Alternativ oder zusätzlich eine sehr detailierte Beurteilung Ihrer Fahrfertigkeiten.

In Ihrem und unserem Sinne achten wir hierbei auf absolute Objektivität.

Gefälligkeitsprotokolle dürfen Sie daher nicht erwarten.

 

Unsere Bescheinigungen/Protokolle haben rein informellen Wert und ersetzen keinesfalls

eine amtliche Abklärung der Fahreignung.

Sie geben Ihnen aber einen guten Überblick Ihrer bestehenden Fahrkompetenzen.

 

 

 

 

 

 

 

Sie wollen z. B. nach längerer Krankheit einen sicheren Wiedereinstieg ins

Fahrgeschehen ?

 

Der Gesetzgeber hat im § 2 Absatz 1 der FeV festgelegt, dass jeder Kraftfahrer/in mit einer Fahrrelevanten Erkrankung eine Pflicht zur Vorsorge hat um andere nicht zu gefährden.

 

Damit Ihnen in diesem Zusammenhang keine rechtlichen Nachteile entstehen kann die Durchführung einer freiwilligen Beobachtungsfahrt eine von mehreren Möglichkeiten sein um Ihre derzeitige Fahrkompetenz einschätzen zu können.

Hier kann Ihnen unsere Bescheinigung helfen Nachzuweisen, dass Sie Ihrer Vorsorgepflicht Nachgekommen sind.

In Ihrem und unserem Sinne achten wir hierbei auf absolute Objektivität.

 

 

 

 

 

 

Sie möchten einzelne Fahrfertigkeiten, wie z.B. das Einparken oder Autobahnfahren, perfektionieren ? 

 

Gern stehen wir Ihnen hierbei zur Seite. Oftmals reichen ein oder zwei Übungsstunden aus um hier die richtigen Kniffe zu vermitteln. 

 

 

 

 

 

Sie hatten eine längere Fahrpause ?

 

Einige Übungsfahrten mit uns können Ihnen helfen Ihre alte Fahrkompetenz wiederzuerlangen.

Zögern Sie nicht und rufen Sie uns an. Gern vereinbaren wir auch kurzfristig einen Fahrtermin. ( Bitte Führerschein mitbringen )

 

 

 

 

 

Sie möchten die Fahrschule wechseln ?

 

Sie sind mit Ihrer jetzigen Fahrschule unzufrieden ? 

Ein Fahrschulwechsel ist jederzeit möglich !

Die hierfür erforderlichen Formalitäten werden selbstverständlich durch uns für Sie erledigt.

Ihre bisher erfolgte Ausbildung wird ,nach den Gesetzlichen Vorgaben, von uns vollumfänglich anerkannt.

Sie machen einfach dort weiter, wo Sie aufgehört haben.

Ein erneuter Grundbetrag wird von uns in der Regel nicht erhoben.

 

 

 

 

 

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