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      Wir bilden die folgenden FE Klassen aus : Mofa, AM, L, A1, A2, A, B, B96, BE, B automatik

 

Wir bieten fortlaufend  ASF Seminare  an. 

Wir begleiten und führen ( auch kurzfristig) Beobachtungsfahrten, Auffrischungsstunden und Fahrproben durch.

Wir betreuen Sie gern bei der Perfektionierung einzelner Fahrfertigkeiten z.B. beim Parken, Anhänger- Autobahnfahrten 

Wir beraten Sie bei dem Wunsch nach einem Ferienführerschein oder Kompaktkurs.                             

                                                                  Fahrschulwechsel 

Wir beantragen dies für Sie und organisieren den Wechsel schnell und unkompliziert.

    Der Führerschein mit 17

 

Die Führerscheinklassen B,BE,B96 dürfen bereits mit

16 1/2 Jahren beantragt werden.

Auch die Ausbildung kann ab diesem Zeitpunkt beginnen.

In diesen Klassen darf dann mit 17 gefahren werden, jedoch nur in Begleitung.

   ( Die Klassen AM und L auch ohne Begleitung)

 

Begleiten darf nur

 

  • wer älter als 30 Jahre ist       

  • mind. 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Klasse B ist

  • nicht mehr als 1 Punkt in Flensburg hat 

  • als Begleitung eingetragen ist

    Der Führerschein:

    Organisatorischer Ablauf:

 

                                      

Fahrschule

parallel zur Antragsstellung

besuchen Sie den Theoretischen Unterricht.

Hier sind

(für die Klasse B) insgesamt 14 Unterrichte verpflichtend vorgeschrieben.

Der praktische Unterricht erfolgt in Fahrstunden zu 45 Minuten.

Hier sind nach erfolgter Grundausbildung ( für die Klasse B ) insgesammt 12 Sonderfahrten vorgeschrieben.

Der Antrag

Den Führerscheinantrag bekommen Sie in der Fahrschule.

Diesen geben Sie persönlich unter Vorlage Ihres

- Personalausweises

- Bescheinigung "Sofortmaßnahmen am Unfallort"

- Lichtbild ( Biometrisch)

- Sehtest ( Optiker)

beim Bürgerbüro ab.

 

Bei Erweiterung oder Aufstieg in eine weitere FE Klasse gelten andere Bedingungen. Hier beraten wir Sie gern.

B

Mindestalter: 18/17)
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: AM, L

Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung,
Praktische Prüfung

PKW Schaltung

Diese Fahrerlaubnis erlaubt Ihnen Kraftwagen bis 3,5 t zG zu führen

Mitführen von AnhängernAlle Anhänger bis 750 kg zG,bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf  3.500 kg begrenzt.

B 96

Mindestalter: 18/17)Vorbesitz: -Ausbildung: Theorie und Praxis Keine Prüfung

Anhänger

 

Klasse B mit Schlüsselzahl 96 
ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B:

 

Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG.

Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.

AM

Roller 45 km/h

Mindestalter: 16
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: -

 

Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüf-ung und Praktische Prüfung

ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER
(Moped, Mokick) /
DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER /
VIERRÄDRIGE LEICHTKRAFTFAHRZEUGEa)    Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h;• bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW;• bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³. b)    Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor);• Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum. c)    Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;• Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren  50 cm³;• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW. d)    vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;• Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren  50 cm³;• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;• Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien). 

 

L

Mindestalter: 16
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: -


Ausbildung:  Theorie
Prüfung:  Theorieprüfung 

Zugmaschine

a)    
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h,
auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
 

b)    
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
selbstfahrende Futtermischwagen,
Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH  von max. 25 km/h, 
auch mit Anhänger.

B

Mindestalter: 18/17)
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: AM, L

Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung,
Praktische Prüfung

PKW Automatik

Diese Fahrerlaubnis erlaubt Ihnen Kraftwagen mit automatischem Getriebe

bis 3,5 t zG zu führen

Mitführen von AnhängernAlle Anhänger bis 750 kg zG,bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf  3.500 kg begrenzt.

 

BE

Anhänger

Kraftwagen der Klasse B und

Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG.

Mindestalter: 18/17)
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen: -

Ausbildung: Praxis Keine theoretische Pflichtausbildung
Prüfung: Praktische Prüfung Keine theoretische Prüfung

A1

Motorrad

Mindestalter: 16
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klasse: AM

 

Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung:  Theorieprüfung und Praktische Prüfung

a)

Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.

b)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.

A2

Motorrad

Mindestalter: 18
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: A1, AM

 

Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

KRAFTRÄDER bis 35 kWKrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.

A

Mindestalter
zu a)    
24
bzw.
20
bei mind. 2 Jahren 
Vorbesitz der 
Klasse A2

 

zu b)    
21


Eingeschlossene Klassen: 
A2, A1, AM
 
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Motorrad

KRAFTRÄDER / 
DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE

 

a)

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
 

b)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung vonmehr als 15 kW.

MOFA

Roller 25 km/h

Mindestalter: 15
Vorbesitz: -Eingeschlossene Klassen:

-Ausbildung:  Theorie und Praxis .

      Prüfung: Nur  Theorieprüfung

Mofa
einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder,
maximal 25 km/h bbH,
Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

 

 

Aufstieg 

Bei vorhandener Klasse A1 ist bei zweijährigem Vorbesitz lediglich eine praktische Prüfung zur Klasse A2 vorgeschrieben. 

Bei vorhandener Klasse A2 ist bei zweijährigem Vorbesitz lediglich eine praktische Prüfung zur Klasse A vorgeschrieben.

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